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   VGH Bayern, 09.02.2011 - 11 CS 10.3056   

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VGH Bayern, 09.02.2011 - 11 CS 10.3056 (https://dejure.org/2011,8106)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.02.2011 - 11 CS 10.3056 (https://dejure.org/2011,8106)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - 11 CS 10.3056 (https://dejure.org/2011,8106)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Widerruf von Fahrlehr- und Fahrschulerlaubnis wegen Zeigens von pornographischen Bildern gegenüber einer Fahrschülerin während der praktischen Fahrausbildung

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Fahrlehrer darf wegen Verbreitens pornographischer Schriften vorerst nicht weiter tätig sein

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 8 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FahrlG, § 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 FahrlG
    Fahrlehrer- und Fahrschulrecht: Zeigen von pornographischem Material in einer praktischen Fahrstunde | Widerruf von Fahrlehrer- und Fahrschulerlaubnis wegen Zeigens von pornographischen Bildern gegenüber einer Fahrschülerin während der praktischen Fahrausbildung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 8 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FahrlG, § 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 FahrlG
    Fahrlehrer- und Fahrschulrecht: Zeigen von pornographischem Material in einer praktischen Fahrstunde | Widerruf von Fahrlehrer- und Fahrschulerlaubnis wegen Zeigens von pornographischen Bildern gegenüber einer Fahrschülerin während der praktischen Fahrausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Fahrlehrer darf wegen Verbreitens pornographischer Schriften vorerst nicht weiter tätig sein

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Was im Fahrschulauto gar nicht geht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrlehrer mit Pornovertrieb

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Der anzügliche Fahrlehrer und seine Schülerin

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Widerruf der Fahrlehrerlaubnis wegen sexueller Belästigung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentzug wegen Verbreitens pornografischer Schriften

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Widerruf der Fahrschulerlaubnis wegen Verbreitens pornographischer Schriften zulässig

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2011 - 11 CS 10.3056
    Danach ist ein Gewerbetreibender dann unzuverlässig, wenn er nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird (BVerwG vom 2.2.1982 BVerwGE 65, 1).

    Unzuverlässig im Sinn von § 11 Abs. 1 Nr. 1 FahrlG ist, wer keine Gewähr dafür bietet, dass er eine Fahrschule ordnungsgemäß führen wird (Eckhardt a.a.O., § 11 Rn. 3 unter Bezugnahme auf die zum allgemeinen Gewerberecht ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2.2.1982 MDR 1982, 873).

  • VGH Bayern, 05.10.2006 - 11 CS 05.2748
    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2011 - 11 CS 10.3056
    Grundsätzlich kann die Verletzung von Fahrlehrerpflichten auch die Unzuverlässigkeit als Fahrschulinhaber begründen (BayVGH vom 5.10.2006 Az. 11 CS 05.2748).

    Es ergibt sich ein Streitwert von 11.250 Euro (vgl. BayVGH vom 5.10.2006 Az. 11 CS 05.2748).

  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2011 - 11 CS 10.3056
    Die somit erforderliche Prognose ist ein aus den vorhandenen tatsächlichen Umständen gezogener Schluss auf wahrscheinlich zukünftiges Verhalten des Gewerbetreibenden (BVerwG vom 26.2.1997 GewArch 1997, 242).
  • BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96

    Gewerberecht - Fahrschullehrer, Widerruf einer Fahrschulerlaubnis wegen fehlender

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2011 - 11 CS 10.3056
    Nachdem das Fahrlehrergesetz selbst keine spezialgesetzliche Definition der Unzuverlässigkeit enthält, sind hinsichtlich des Begriffes der Zuverlässigkeit die allgemeinen gewerberechtlichen Grundsätze anzuwenden (BVerwG vom 30.10.1996 NVwZ-RR 1997, 284).
  • VG Düsseldorf, 25.01.2016 - 6 L 3816/15

    Fahrlehrerlaubnis; Widerruf; Terroristische Vereinigung

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. November 2005 - 8 B 1744/05 -, juris (= VRS 110, 609); Bay. VGH, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 11 CS 10.3056 -, juris; VG Stuttgart, Urteil vom 3. Mai 2012 - 8 K 2956/11 -, juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 23. März 2000 - 6 B 2002/00 -, juris.

    vgl. zu den Besonderheiten der Fahrlehrertätigkeit: Bay. VGH, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 11 CS 10.3056 -, juris Rn. 10 (= VD 2011, 261); VG Stuttgart, Urteil vom 3. Mai 2012 - 8 K 2956/11 -, juris Rn. 45; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 14. Januar 2008 - 4 L 1584/07.NW -, juris Rn. 15.

  • VG Köln, 22.08.2018 - 23 L 1646/18
    vgl. VGH München, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 11 CS 10.3056 - juris Rn 10; VG Stuttgart, Urteil vom 3. Mai 2012 - 8 K 2956/11 - juris Rn 45 m.w.N.

    vgl. VGH München, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 11 CS 10.3056 - juris Rn 11.

    vgl. VGH München, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 11 CS 10.3056 - juris Rn 11.

    vgl. auch VGH München, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 11 CS 10.3056 - juris Rn 11.

    vgl. auch VGH München, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 11 CS 10.3056 - juris Rn 15.

    vgl. auch VGH München, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 11 CS 10.3056 - juris Rn 15.

  • VG Hannover, 17.12.2019 - 15 A 7795/16

    Fahrlehrerlaubnis; sexuell; Unzuverlässigkeit; Widerruf

    Allerdings kann bereits ein einmaliges Fehlverhalten die Unzuverlässigkeit dann begründen, wenn es schwer wiegt und ein sicheres Symptom dafür ist, dass eine ordnungsgemäße Ausübung des Berufs nicht zu erwarten ist (vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 09.02.2011 - 11 CS 10.3056 - juris mwN).

    Daher ist vor allem das typischerweise jugendliche oder heranwachsende Schülerpublikum in einer Fahrschule weniger in der Lage, sich gegen persönliche Grenzüberschreitungen wie Ruppigkeiten, Beleidigungen oder aber ganz besonders auch sexuelle Anzüglichkeiten oder sonst vergleichbares Fehlverhalten des Fahrlehrers entschieden zur Wehr zu setzen (vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 09.02.2011 - 11 CS 10.3056 - juris Rn. 10; VG Köln, Beschluss vom 22.08.2018 - 23 L 1646/18 - juris Rn. 7 f; VG Stuttgart, Urteil vom 03.05.2012 - 8 K 2956/11 - juris Rn. 45 m.w.N.).

    Wer - wie der Kläger - das stark beengte Innere eines Fahrzeuges für ein völlig distanzloses Verhalten nutzt, welches von der Fahrschülerin - und im Übrigen auch von einem objektiven Dritten - als sexueller Annäherungsversuch verstanden werden muss, ist nicht mehr geeignet, die verantwortungsvolle Stellung eines Fahrlehrers auszuüben (vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 09.02.2011 - 11 CS 10.3056 - juris Rn. 11).

  • VG Gelsenkirchen, 02.11.2021 - 18 K 284/21

    Fahrlehrer, unzuverlässig, gröbliche Pflichtverletzung, sexuell konnotiertes

    vgl. VGH München, Beschluss vom 9. Februar 2011- 11 CS 10.3056 - juris Rn 10; VG Hannover, Urteil vom 17. Dezember 2019 - 15 A 7795/16 - juris Rn. 14, m.w.N., VG Köln, Beschluss vom 22. August 2018- 23 L 1646/18 - juris Rn. 8.
  • VGH Bayern, 19.10.2021 - 11 CS 21.1967

    Widerruf der Fahrlehrer- und Fahrschulerlaubnis

    Ein einmaliges Fehlverhalten kann die Unzuverlässigkeit dann begründen, wenn es schwer wiegt und ein sicheres Symptom für eine Gesinnung oder Lebenseinstellung ist, die eine ordnungsgemäße Ausübung des angestrebten Berufs nicht erwarten lässt (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2011 - 11 CS 10.3056 - VD 2011, 261 = juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 CS 12.1965

    Widerruf der Fahrlehrerlaubnis; Unzuverlässigkeit; Verkehrsverstöße außerhalb der

    Auch ein einmaliges Fehlverhalten kann die Unzuverlässigkeit dann begründen, wenn es schwer wiegt und ein sicheres Symptom für eine Gesinnung oder Lebenseinstellung ist, die eine ordnungsgemäße Ausübung des angestrebten Berufs nicht erwarten lässt (BayVGH, B. v. 9.2.2011 - 11 CS 10.3056 - VD 2011, 261; Eckhardt, Kommentar zum Fahrlehrergesetz, 6. Aufl. 1999, § 2 Rn. 5 m.w.N.).
  • VG München, 21.10.2015 - M 16 K 14.5209

    Widerruf, Fahrschulerlaubnis, Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit,

    Bei der Entscheidung über den Widerruf der Fahrschulerlaubnis ist zwar zu berücksichtigen, dass sie zu einer Beeinträchtigung grundgesetzlich geschützter Rechtspositionen des Klägers - Art. 14 Abs. 1 GG im Hinblick auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und Art. 12 Abs. 1 GG im Hinblick auf die gewerbliche bzw. selbstständige Berufsausübung - führt (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2011 - 11 CS 10.3056 - juris Rn.15).
  • VG Potsdam, 26.10.2023 - 3 L 470/23
    Nach den allgemeinen gewerberechtlichen Grundsätzen (zur Anwendbarkeit VGH München, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 11 CS 12.1965 -, juris Rn. 19; Beschluss vom 9. Februar 2011 - 11 CS 10.3056 -, juris Rn. 9; VG Hannover, Urteil vom 17. Dezember 2019 - 15 A 7795/16 -, juris Rn. 14; VG Magdeburg, Urteil vom 26. Mai 2014 - 3 A 123/13 -, juris Rn. 19) ist ein Fahrlehrer unzuverlässig, wenn er nach dem Gesamtbild seines Verhaltens keine Gewähr für eine künftige ordnungsgemäße Ausübung seines Berufs und eine gewissenhafte Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten bietet (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 2015 - 8 C 6.14 -, juris.
  • VG Regensburg, 15.05.2014 - RO 5 K 13.332

    Örtliche Zuständigkeit für den Widerruf der Fahrlehrererlaubnis, wenn der Behörde

    Nachdem das Fahrlehrergesetz selbst keine spezialgesetzliche Definition der Unzuverlässigkeit enthält, sind hinsichtlich des Begriffs der Zuverlässigkeit die allgemeinen gewerberechtlichen Grundsätze anzuwenden (BVerwG vom 30.10.1996, NVwZ-RR 1997, 284; BayVGH vom 9.2.2011, Az. 11 CS 10.3056 ).
  • VG Ansbach, 17.08.2012 - AN 10 S 12.01105

    Fahrlehrererlaubnis; Wegfall der Zuverlässigkeit; Widerruf; Verstoß gegen

    Als unzuverlässig ist ein Betroffener allgemein dann anzusehen, wenn auf Grund der - nun - vorliegenden Tatsachen zu erwarten ist, dass er den spezifischen Anforderungen des Fahrlehrerberufs charakterlich nicht gewachsen sein wird und dass er nach dem Gesamtbild seines - bisherigen - Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er den Fahrlehrerberuf ordnungsgemäß ausüben wird (vgl. Dauer, Kommentar zum Fahrlehrerrecht, § 8 FahrlG, Nr. 9; auch BayVGH vom 9.2.2011 - Az.: 11 CS 10.3056 , insbesondere RdNr. 9).
  • VG Neustadt, 25.05.2023 - 1 L 431/23

    Für sofort vollziehbar erklärter Widerruf der Fahrlehrererlaubnis

  • VG Bayreuth, 22.08.2019 - B 1 S 19.696

    Entziehung einer Fahrlehrererlaubnis

  • VG Würzburg, 19.11.2014 - W 6 K 13.384

    Verstöße gegen Pflichten im Zusammenhang mit einem Aufbauseminar

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